Rechtliches

Im Fokus pflegebedürftiger Menschen sowie ihren Angehörigen steht Sicherheit. Uns liegt es sehr am Herzen, dass sie sich geborgen fühlen. Und das ohne jegliche Vorbehalte und zu jeder Tages- und Nachtzeit. Das gleiche gilt ohne Umschweife ebenso für unsere Pfleger/innen. Aufgrund dessen ist unsere 24- Stunden-Betreuung bei Ihnen – in Ihrer eigenen häuslichen Umgebung – stringent mit rechtlichen Vorgaben verknüpft. So arbeiten wir auch nur mit Geschäftspartnern zusammen beziehungsweise entscheiden uns für Pflegekräfte, denen wir vollends vertrauen.

Dass sie besser nachvollziehen können, was sich genau hinter solcherlei Vorschriften verbirgt, finden Sie im Folgenden eine Zusammenstellung aktueller Rechtsvorschriften und Voraussetzungen für eine Pflegevermittlung

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gerne an.

24- Stunden- Pflege zu Hause unter Berücksichtigung der Dienstleistungsfreiheit

Der Begriff »Dienstleistungsfreiheit« entstammt der gleichnamigen EU – Richtlinie im Zusammenspiel mit dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AentG). Da unsere Pflegekräfte aus dem EU- Ausland kommen, funktioniert das folgendermaßen:

  • Vertraglich festgehalten kommt zwischen Ihnen und einem Unternehmen, welches seinen Sitz im Ausland hat, eine Vereinbarung über eine Sie unterstützende Pflege und Betreuung zustande. Dies dient als Fundament für die vorübergehende (höchstens für eine Dauer von 24 Monaten) Entsendung der Pflegekraft nach Deutschland.
  • Der entsprechende Renten- und Sozialversicherungsträger ist schließlich dafür verantwortlich, jeder Fachkraft ein A1 Formular auszustellen. Jenes fungiert als Zeugnis über eine bestehende Sozialversicherung im jeweiligen Herkunftsland, als Angestellter des Entsendeunternehmens.

Diese Form der Abwicklung entlastet Sie dahingehend, dass es nicht bei Ihnen liegt Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, da diese Verantwortung beim Arbeitgeber – dem betroffenen Unternehmen – liegt.

Dabei ist zu beachten: Dass alle Pflegekräfte, die vermittelt werden, von Aufenthaltstitel und Arbeitsgenehmigung innerhalb der Europäischen Union befreit sind.

Was bedeutet Dienstleistungsfreiheit?

Die »Dienstleistungsfreiheit« der EU fußt auf dem Artikel 56 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EUV)

Darin wird festgehalten: sobald ein Unternehmen seinen Sitz in einem EU- Mitgliedstaat hat, kann es ohne Einschränkungen über die Grenzen hinaus Dienstleistungsangebote zu offerieren und erbringen. Im Umkehrschluss sind sie demnach befugt für einen befristeten Zeitraum jener Tätigkeit nachzugehen, jedoch ohne vor Ort eine zweite Niederlassung haben zu müssen.

Zu Dienstleistungen zählen insbesondere:

  • handwerkliche
  • gewerbliche
  • kaufmännische sowie
  • freiberufliche Verrichtungen.

Grundlage all derer ist dabei stets eine vorübergehende Vertragsübereinkunft.

Gesetzliche Regelung zur Einhaltung der Allgemeinen Arbeitsbedingungen:

„Alle Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, müssen nach §2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) unabhängig von der Branche, in der sie tätig sind, die Beschäftigungsbedingungen garantieren, die in Deutschland allgemein durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften festgelegt und deshalb auch von inländischen Arbeitgebern einzuhalten sind.“ (www.zoll.de/ Stand Mai 2017)

Vorschriften, die hier inbegriffen sind, decken zum Beispiel Mindestentgeltsätze einschließlich der Überstundensätze ebenso wie Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten ab.

Ein Höchstmaß an Sicherheit durch ein Hand- in- Hand mit Partnern unseres Vertrauens

Transparenz und Integrität sind Eigenschaften, die wir uns auf die Fahne geschrieben haben. Jeder einzelne unserer womöglich künftigen Partner durchläuft deshalb bei uns im Vorfeld ein gefächertes Bewertungsverfahren.

Währenddessen prüfen wir nicht nur das Können des Pflegepersonals, sondern achten auch auf steuerliche Aspekte. Darüber hinaus ist es uns sehr wichtig, dass Dienstleistungsverträge mit sämtlichen Standards des deutschen Verbraucherrechts übereinstimmen.

Daraus resultierende Vorteile sowohl für unsere Kunden als auch für unsere Pflegekräfte. Gerechte Vergütungen und ansprechende Arbeitsbedingungen sind für uns selbstverständlich, darauf geben wir Ihnen unser Wort.

Anmerkungen zu steuerlichen Gesichtspunkten im Rahmen der Pflege zu Hause

Mit dem Stand zum 01.10.2010 heißt es für Privatpersonen innerhalb der Europäischen Union, die Dienstleistungen aus dem EU- Ausland in Anspruch nehmen, dass sich eben dort Steuerbelastungen ergeben, wo der Erbringer sein Unternehmenssitz unterhält.

Fällt Ihre Wahl auf die 24- Stunden-Pflege in ihrer eigenen häuslichen Umgebung, geht Ihre Zahlung der Mehrwertsteuer unmittelbar an das entsprechende Unternehmen, welches wiederum den in seinem Land festgelegten Satz an die Finanzbehörde abführt.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder per Mail. Andere Informationen über unsere Angebote heimatlichen Pflege rund um die Uhr, können Sie natürlich auch gern den weiteren Seiten unserer Website entnehmen.

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