Pflegegrade im Detail und ihre Relevanz für die Pflege zu Hause
Während der professionellen Betreuung und Pflege durch unsere 24 Stunden-Pflegekräfte, sind es vor allem Ihre Wünsche und Bedürfnisse, die für uns eine große Bedeutung haben. Im Falle einer finanziellen Teilhabe seitens Ihrer Pflegeversicherung ist dabei die Anerkennung eines Pflegegrades unabdingbar.
Anfang 2017 traten mit der Pflegereform die neuen Pflegegrade, verbunden mit einigen Veränderungen, anstelle der somit veralteten Pflegestufen in Kraft.
Während der Umstellung zum System der Pflegegrade, unterliegen die bis dato existierenden Pflegestufen dem Bestandschutz. Das heißt, Pflegebedürftige der alten Einstufung erhalten keineswegs weniger Leistungen als zuvor.
Im Folgenden möchten wir Sie darüber informieren, wie diese sich einteilen lassen beziehungsweise wie die jeweiligen Merkmale aussehen und nach welchen sie jeweils zugeteilt werden. Ebenso möchten wir Ihnen Ratschläge an die Hand geben, was sie bei der Beantragung eines Pflegegrad beachten müssen. Denn nur mit einem solchen Antrag haben Sie ebenfalls erst einen Anspruch auf die Pflege in Ihrer häuslichen Umgebung.
Sie wünschen sich zu diesem Thema gern noch weitere Informationen? Rufen Sie uns jetzt an!
Grundlegend werden seit 2017 die einstigen Pflegestufen 0 bis 3 mittels der Pflegegrade 1 bis 5 ersetzt. Damit einhergehend sind insbesondere Umgestaltungen folgender Aspekte:
- Erneuerung der Begutachtungskriterien
- Leistungen im höheren Maße, die sich mitunter an den Anpassungen an die Preisentwicklung orientieren
- Demenzkrankheiten werden jetzt intensiver berücksichtigt
Zur Einteilung der Pflegegrade
Pflegegrad 1 – geringfügige Beeinträchtigung eigener Fähigkeiten
Hier sind lediglich kleinere Hilfestellungen erforderlich, beispielsweise im Haushalt oder beim Waschen und Ankleiden. Eine Pflege rund um die Uhr ist noch nicht vonnöten, deshalb sind es in jener Phase meist die Angehörigen, die einem zur Seite stehen.
Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Eigenständigkeit
Nebst einer merklichen Steigerung im Pflegeaufwand, müssen Betroffenen von Demenz stets von Angehörigen oder Pflegekräften umgeben sein.
Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung der Eigenständigkeit
Demenzkranke oder Personen mit starken Einschränkungen ihrer motorischen Fähigkeiten müssen nun auch nachtsüber durch eine Pflegekraft betreut werden. Am Tage ist es jedoch möglich, den Betroffenen auch über längere Zeit ohne Aufsicht zu lassen.
Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung der Eigenständigkeit
Im vierten Stadium ist entweder eine Demenzerkrankung bereits fortgeschritten oder die Fähigkeit sich eigenständig zu bewegen gänzlich verloren gegangen. Dementsprechend liegt die Grundpflege beinahe vollständig in der Verantwortung von Pflegekräften oder Angehörigen.
Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung der Eigenständigkeit mit vollständiger Gebundenheit an die ihm pflegende Person
Die Betroffenen sind vollkommen dement beziehungsweise bedürfen einer kompletten Pflege. Die Pflegeansprüche sind demgemäß sehr hoch.
Je nach Einstufung des Pflegegrads, steigen auch die finanziellen Anteile, für welche die Pflegeversicherung aufkommt.
Zur Zuteilung der Pflegegrade
Zuständig für die Ermittlung eines Pflegegrades ist zum einen der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen oder zum anderen ein externe Gutachter. Beide arbeiten mit dem neuartigen sogenannten Begutachtungs- Assessment – kurz NBA. Indem Punkte zwischen 0 bis 100 vergeben werden, ergeben sich Zuteilungen zu den entsprechenden Graden. Dies schlüsselt sich wie folgt auf:
12,5 – 26,5 Punkte | = | 1. Pflegegrad |
27 – 47 Punkte | = | 2. Pflegegrad |
47,5 – 69,5 Punkte | = | 3. Pflegegrad |
70 – 89,5 Punkte | = | 4. Pflegegrad |
90 – 100 Punkte | = | 5. Pflegegrad |
ABER: Wenn Betroffene auf einen „spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflegeversorgung“ angewiesen sind und weniger als die benötigten 90 Punkte erreicht haben, können sie den 5. Pflegegrad trotzdem erhalten. Die Entscheidung darüber obliegt dem jeweiligen Gutachter.
Was Sie bei der Beantragung eines Pflegegrades beachten müssen
Den Antrag legen Sie Ihrer beziehungsweise jener, der die pflegebedürftige Person angehört, vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine private oder gesetzliche Krankenversicherung handelt.
Infolgedessen wird Ihnen wahrscheinlich gesagt, dass sie ein bestimmtes Formular ausfüllen sollen. Dennoch haben Sie die Möglichkeit ebenso einen formlosen Antrag zu stellen. Sollten Sie sich dabei sicherer fühlen, da Sie den vorliegenden Sachverhalt solchermaßen besser formulieren können, dann empfehlen wir Ihnen diese Form der Antragstellung.
Unabhängig davon wie es Ihnen lieber ist, ist es unabdingbar dem eine Bitte um Anfertigung eines Gutachtens zur Feststellung des Pflegegrades beizufügen.
Eine Bewilligung Ihres Antrages hat zur Folge, dass der Bewilligungszeitraum für die Leistungen im Monat der Antragstellung beginnt. Rückwirkenden Zahlungen sind daher nicht realisierbar.
Machen Sie sich die Möglichkeit finanzieller Unterstützung für die Pflege zu Hause zu Nutze
Eine 24- Stunden- Pflege in heimatlichen Gefilden der Pflegevermittlung Lebensfreude, ist eine finanziell- tragbare Auswahlmöglichkeit zu privaten Pflegedienstleistern. Mithilfe Ihrer Pflegeversicherung können Sie noch weiter einsparen. Sämtliche Pflegesachleistungen, die Ihnen ab dem 2. Pflegegrad zugesprochen werden, sind ganz speziell in den Kosten für die Pflege zu Hause inbegriffen.
Darüber hinaus stehen Ihnen steuerliche Vorteile sowie Zuschüsse für etwaige Umbaumaßnahmen zu, ebenso wie ein Antrag auf Pflegehilfsmittel zu stellen.
Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder mal E-Mail. Andere Informationen zu Arten finanzieller Unterstützung können Sie natürlich auch gern den weiteren Seiten unserer Website entnehmen.
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Sebastian Rieck
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