So finanzieren Sie die Hilfeleistungen für die Pflege zu Hause

Wir verkörpern eine 24- Stunden- Pflege in heimatlichen Gefilden mittels einer finanziell tragbaren Alternative zu privaten Pflegedienstleistern. Trotz allem fallen für die Pflege zu Hause Kosten an, die Sie aber nicht alleine bewältigen müssen. Wir stehen Ihnen dabei helfend zur Seite und geben Ihnen einen Überblick, welche Möglichkeiten hierzu existieren.

Unterstützung durch Ihre Pflegeversicherung

Besonders die Pflegeversicherungen bieten finanzielle Hilfeleistungen im großen Umfang, abhängig vom zugeteilten Pflegegrad (ehemals Pflegstufe). Demnach geht dem ein Antrag auf einen Pflegegrad bei Ihrer Krankenversicherung voran.

Im Zuge der Anerkennung stehen Ihnen einerseits Pflegegelder im Rahmen einer ehrenamtlichen Pflege oder für solcherlei Maßnahmen durch Angehörige, Freunde sowie Bekannte in Ihren heimatlichen Gefilden zu. Andererseits haben sie Anspruch auf Pflegesachleistungen, bestimmt für professionelle Pflegedienstleistungen bei Ihnen zu Hause. Außerdem werden unterstützende Maßnahmen angeboten, sollte eine teilstationäre oder stationäre Pflege in Betracht gezogen werden.

Je nach Pflegegrad, ergibt sich ein bestimmter Leistungssatz in EUR (Stand 01.01.2017):

Pflegegradambulante
Geldleistung
ambulante
Sachleistung
teilstationäre
Pflege
stationäre
Pflege
1125,00 €0,00 €0,00 €125,00 €
2316,00 €689,00 €689,00 €770,00 €
3545,00 €1.298,00 €1.298,00 €1.262,00 €
4728,00 €1.612,00 €1.612,00 €1.775,00 €
5901,00 €1.995,00 €1.995,00 €2.005,00 €

Steuerliche Vorteile

Anfallenden Kosten bei Beanspruchung einer Pflege rund um die Uhr können bis zu einer Gesamthöhe von 4.000,- EUR unter dem Posten „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ steuerlich abgesetzt werden. Dabei variieren Möglichkeiten jedoch von Fall zu Fall.

Achtung: Wir dürfen Ihnen aus rechtlichen Gründen keinerlei dahingehende Beratungen geben. Sollten Sie also genauere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Beantragung von Pflegehilfsmitteln für die Pflege in den eigenen vier Wänden

Vorausgesetzt ein Rezept liegt vor, werden Kosten, die sich aus der Anschaffung von Dingen wie Gehhilfen, Rollstühlen oder Inkontinenzhilfen ergeben, genauso wie deren Anpassung, Ersatzbeschaffung und Reparatur, prinzipiell von den Krankenkassen übernommen.

Ausführlichere Angaben zum geleisteten Umfang lassen sich dem Pflegehilfsmittelkatalog entnehmen.

Beim Schreiben eines formlosen Antrags sollten Sie darauf achten, dass mindestens die nachstehenden Informationen mitangegeben werden:

  • Name und Geburtsdatum des Anspruchsberechtigten
  • Eine kurze Begründung, aus welcher hervorgeht, warum das entsprechende Hilfsmittel erforderlich ist. Beziehen Sie infolgedessen demgemäße Abschnitte des §40 SGB XI mit ein, zum Beispiel „zur Erleichterung der Pflege“.

Denken Sie daran: für Pflegehilfsmittel, die eher zu Verbrauchsgütern zählen wie Mundschutz, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel verfügen sie über festen Monatsbeitrag von 40,- EUR.

Zuschüsse für etwaige Umbaumaßnahmen in Ihrer Wohnung

Ob Umbauten im Badezimmer oder der Einbau eines Treppenlifts. Wenn Sie weiterhin Ihr Leben in Ihrer heimatlichen Umgebung sowie eine 24- Stunden- Pflege direkt vor Ort genießen möchten, sind häufig Umbaumaßnahmen unumgänglich.

Sobald derartige Maßnahmen als erforderlich erachtet werden, greift Ihnen auch an dieser Stelle die Pflegekasse für die Pflege zu Hause unter die Arme. Im Höchstfall belaufen sich die Zuschüsse über einen Betrag von 2.557,- EUR. Allerdings ist es dann vonnöten, 10 % der Kosten allein zu tragen (maximal 50% der Bruttoeinnahmen eines Monats).

Sie haben weitere Fragen zu finanziellen Hilfestellungen? Sprechen Sie uns an!

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